Du schickst uns online das "Kontaktformular Bußgeldsache" mit einer kurzen Schilderung Deines Anliegens hier unten auf der Seite, mit dem Du uns mitteilen, dass wir Dich in Deiner
Bußgeldsache anwaltlich vertreten sollen.
Zur Vereinfachung kannst Du hier mit dem Kontaktformular
auch gleich den ausgefüllten Mandantenbogen, die Vollmacht
und den Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen
hochladen und uns so vorab schon übersenden.
(Dieses und Ihre Angaben behandeln wir dabei natürlich entsprechend unser anwaltlichen Schweigepflicht vertraulich)
Wir kontaktieren Dich darauf per Mail und fordern etwaige weitere Unterlagen an, so dieses überhaupt noch notwendig ist.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen uns vorliegen, bestellen wir uns gegenüber der Bußgeldstelle oder dem Gericht und beantragen umgehend Akteneinsicht. Diese trifft im Regelfall binnen 2 Wochen bei uns ein.
Daraufhin übersenden wir Dir die Akteneinsicht und vereinbaren mit Dir einen Telefontermin oder eine Videokonferenz, um Deine Chancen in Deinem Bußgeldverfahren und die weitere Vorgehensweise mit Dir zu besprechen.
Den möglichen Gang eines verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens stellen wir Dir hier im Link bei den FAQ dar.
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Die gesamte Beratung und Vertretung im Bußgeldverfahren können wir ohne einen persönlichen Termin darstellen.
Wir vertreten Mandanten so dank unseres Netzwerkes im gesamten Bundesgebiet schon seit Jahren.
So bieten wir Dir die Möglichkeiten von Telefonterminen und Videokonferenzen über verschiedene Plattformen. Über unser eigenes Videokonferenzsystem von 3CX ist dieses über Deinen Browser auch dann möglich, so Du keine sonstige Plattform für Videokonferenzen haben.
Den notwendigen Mandantenbogen und die für unsere Beauftragung notwendige Vollmacht findest Du hier links.
Die Formulare kannst Du mit einem geeigneten Programm
(zum Beispiel dem kostenlosen Acrobat Reader) ausfüllen.